Forensische Nachsorgeambulanz (FNA)
Nach bedingter Entlassung aus dem Maßregelvollzug wird der Patient noch über längere Zeit, meistens für fünf Jahre, über die Forensische Nachsorgeambulanz (FNA) ambulant weiter betreut. Dies ist üblicherweise Teil der gerichtlichen Weisungen bei Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung. Die FNA ist integraler Bestandteil des Behandlungskonzepts und wird ärztlich, pflegerisch und sozialarbeiterisch mit dem gleichen Personal des stationären Bereichs geführt.
Eine direkte Aufnahme von Patienten aus anderen Kliniken in die FNA ist möglich. Eine Behandlung von haftentlassenen Straftätern im Rahmen einer Gerichtsauflage ist nicht möglich.
Die FNA ist eingebettet in das Risikokontrollmanagement des LWL.